Unabhängiger und anonymer
Meldekanal

Mit EasyWhistle können Sie Ihre Meldung völlig anonym abgeben: Wir benötigen keine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Namenszeichen für die Kommunikation. Wenn Sie Ihrer Meldung Anhänge beifügen, werden die Metadaten, d. h. Identifikationsdaten wie Dateiname, Zeitstempel und ggf. Speicherort, gelöscht.

Anonyme Meldung und Nachverfolgung leicht gemacht

Unabhängiger und anonymer
Meldekanal

Mit EasyWhistle können Sie Ihre Meldung völlig anonym abgeben: Wir benötigen keine E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Namenszeichen für die Kommunikation. Wenn Sie Ihrer Meldung Anhänge beifügen, werden die Metadaten, d. h. Identifikationsdaten wie Dateiname, Zeitstempel und ggf. Speicherort, gelöscht.

Anonyme Meldung und Nachverfolgung leicht gemacht
1.

Sammeln Sie alle notwendigen Informationen für die Whistleblower-Meldung. Sie können bei Bedarf Bilder anhängen. Das System anonymisiert die angehängten Dateien.

2.

Rufen Sie den Hinweisgeberkanal des Unternehmens über den bereitgestellten Link auf. Wir empfehlen die Nutzung des Inkognito-Modus Ihres Browsers. Lesen Sie die Anweisungen des Unternehmens zur Einreichung des Berichts.

3.

Erstellen Sie einen Bericht gemäß den Anweisungen. Denken Sie daran, so viele Informationen wie möglich zum Fall anzugeben.

4.

Senden Sie den Bericht ab und speichern Sie den Ihnen zugesandten Tracking-Code. Stellen Sie sicher, dass Sie den erhaltenen Tracking-Code abrufen können. Mit diesem Code haben Sie später Zugriff auf Ihren Fall.

5.

Verfolgen Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung über den Hinweisgeberkanal des Unternehmens. Möglicherweise werden Sie über diesen Kanal auch um zusätzliche Informationen gebeten. Denken Sie daher daran, den Prozess regelmäßig zu verfolgen.

6.

Normalerweise erhalten Sie spätestens 7 Tage nach Einreichung der Mitteilung eine Antwort.

Offenlegung gesetzlich geschützt

Mit der im Oktober 2019 in Kraft getretenen EU-Whistleblower-Richtlinie legt das Gesetz Anforderungen zum Schutz von Personen fest, die mutmaßlichen Missbrauch melden. Whistleblower dürfen keinen Gegenmaßnahmen ausgesetzt sein.

Der EasyWhistle-Meldekanal ist ein von den IT-Systemen einer Organisation unabhängiger Whistleblower-Dienst. Er wird vom externen Dienstleister Easywhistle Oy mit Sitz in Finnland bereitgestellt und erfüllt die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie.

Die über EasyWhistle gesendeten Nachrichten landen im Meldeportal der Organisation. Dort erhalten die zuständigen Personen Informationen zum jeweiligen Fall. Verantwortliche Personen können Ihre Nachricht nach dem Einloggen einsehen. Typischerweise sind dies Personalverantwortliche, Rechtsabteilung und Compliance-Experten sowie gegebenenfalls Arbeitsschutzbeauftragte.

Alle Nachrichten und Anhänge sind verschlüsselt. Externe Personen haben keinen Zugriff auf die Meldungen im System. Auch Easywhistle Oy kann die Nachrichten nicht einsehen. Die Systemprotokollierungsfunktion erfasst, wann und von wem die Meldung geöffnet wurde.

Wir können die IP-Adressen der Nutzer nicht ermitteln und speichern keine Cookies im Browser des Werbetreibenden. Sie können Benachrichtigungen über den Inkognito-Modus Ihres Browsers anfordern.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie im Oktober 2019 wurden gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern erlassen. Die Richtlinie verbietet Hinweisgebern Vergeltungsmaßnahmen.

Easywhistle Oy führt eine Markt- und Internationalisierungsstudie in den polnischen Regionen Warschau und Pommern durch. Analysiert werden das regulatorische Umfeld, die nationale Gesetzgebung sowie die Wettbewerbssituation im Bereich von Hinweisgebersystemen gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie und der DSGVO.

Das Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert.